09.12.2022 ALVZ (Solidaritätsprozent) fällt per 1.1.2023 weg
Ab dem 1. Januar 2023 fällt das Solidaritätsprozent weg. Das Solidaritätsprozent der Arbeitslosenversicherung ist auch als ALVZ bekannt. Dieser Beitrag fiel an bei Löhnen über 148'200 CHF und wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
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