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08.01.2010 GS1 DataBar - ein neuer Symbologie-StandardAb Januar 2010 wird eine neue GS1 Symbologie Einzug in den Detailhandel finden. Der GS1 DataBar wird ab diesem Datum, vorerst für gewichtsvariable Produkte (Fleisch, Fisch, Käse, Früchte, Gemüse) sowie Kleinstprodukte als offizieller Standard für den Einzelhandel freigegeben.
Während die EAN/UPC-Symbologie wie bisher eine Option für die Produktidentifikation bleibt, bietet der GS1 DataBar erweiterte Möglichkeiten. Die neue GS1 DataBar Symbologie dient nicht nur der problemlosen Auszeichnung kleinster Konsumenteneinheiten, sie kann auch - im Gegensatz zur EAN/UPC Symbologie - auf kleinerem Raum zusätzliche Informationen wie z.B. Verfallsdatum oder Seriennummern verschlüsseln.
Unternehmen mit folgenden Sortimenten/Produkten sind gefordert:
- Gewichtsvariable Produkte (z.B. Fleisch, Früchte, Gemüse)
- Kleinstprodukte und/oder Produkte mit zu kleiner bedruckbarer Fläche für das Anbringen von korrekten EAN-13 Strichcodesymbolen z.B. Kosmetika, Kioskartikel, Papeterie usw. (Ersatz von EAN-8)
- Sie bewirtschaften in ihrem Lager oder Laden Konsumenteneinheiten automatisiert (z.B. Scanning für Kommissionierung und Verkauf)
Was heisst dies nun für Ihr Unternehmen? Welche Vorkehrungen müssen getroffen werden?
Der GS1 Fachbeirat eBusiness für Handel und Industrie hat eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, sich mit dem GS1 DataBar und der sich daraus ergebenden Chancen und Herausforderungen zu befassen und entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten.
Wenn Sie glauben, dass Sie von dieser Einführung betroffen sind, empfehlen wir Ihnen in einem ersten Schritt, einen Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen zu benennen. Aus technischer Sicht sind vorerst 3 Fragen zu beantworten:
1. Sind Ihre heutigen Drucker und Druckersoftware in der Produktion fähig, GS1 DataBar - Symbole zu drucken?
2. Ist Ihr Scanning-Equipment, resp. sind Ihre Barcodelesegeräte GS1 DataBar fähig?
3. Haben Ihre Geschäftspartner bestimmte Erwartungen Ihnen gegenüber oder umgekehrt?
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