16.04.2020 Kurzarbeit mit SelectLine LohnbuchhaltungAufgrund der aktuellen Situation sind viele Unternehmen gezwungen, Kurzarbeit anzumelden. Hier ein Leitfaden, wie Kurzarbeit in der SelectLine Lohnbuchhaltung abgerechnet wird.
Während der Kurzarbeit entschädigt die Arbeitslosenversicherung bis zu 80% des Verdienstausfalles, abzüglich der Beiträge für die Karenztage. Zu Beachten gilt, dass Beiträge für die Sozialversicherungen trotzdem auf den gewöhnlichen 100% Lohn berechnet werden müssen. In folgendem Leitfaden ist ein Beispiel aufgeführt, wie Sie die Lohnabrechnungen mit Kurzarbeit im SelectLine Lohn korrekt erstellen und wie die Lohnarten dazu konfiguriert werden müssen. Wie Sie die Beträge eingeben möchten, Prozent von Fixbetrag, Menge * Ansatz, nur Fixbetrag und weitere können Sie wie gewohnt selber bestimmen. Kurzarbeit abrechnen mit SelectLine Lohn Weitere Dokumente zur SelectLine Software Benötigen Sie Unterstützung bei der Einrichtung? Das Gadola-Support-Team hilft Ihnen gerne weiter: SelectLine Support
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